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LG Traunstein, 26.05.2021 - 9 O 2809/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Kaufvertrag, Kaufpreis, Fahrzeug, untersagung, Sittenwidrigkeit, Rechtsanwaltskosten, Software, Berichterstattung, Streitwert, Herausgabe, Kenntnis, Mangel, Zug um Zug, Kosten des Rechtsstreits, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 26.05.2021 - 9 O 2809/20
- LG Traunstein, 01.07.2021 - 9 O 2809/20
- OLG München, 04.10.2021 - 9 U 3585/21
- BGH, 05.09.2022 - VIa ZR 371/21
- BGH, 19.12.2022 - VIa ZR 371/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus LG Traunstein, 26.05.2021 - 9 O 2809/20
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 wesentliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5, entschieden. - BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20
VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist
Auszug aus LG Traunstein, 26.05.2021 - 9 O 2809/20
Im Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass soweit der Geschädigte im Jahr 2015 von dem sogenannten Diesel- oder Abgasskandal allgemein sowie von der konkreten Betroffenheit seines Dieselfahrzeugs Kenntnis erlangt hat, es ihm aufgrund dessen was ihm damals hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt war, zumutbar war, Klage zu erheben. - BGH, 17.09.2019 - VI ZR 396/18
Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall; …
Auszug aus LG Traunstein, 26.05.2021 - 9 O 2809/20
Bei einer Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO steht dem Gericht ein Ermessen zu, wobei in Kauf genommen wird, dass das Ergebnis unter Umständen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt (BGH-Urteil vom 17.09.2019 - VI ZR 396/18, Rn. 13). - OLG München, 29.09.2020 - 8 U 201/20
Dieselskandal: Software-Update als eigenständige unerlaubte Handlung
Auszug aus LG Traunstein, 26.05.2021 - 9 O 2809/20
Zudem hat das KBA das Softwareupdate freigegeben, sodass insoweit davon ausgegangen werden muss, dass selbst soweit ein Thermofenster verbaut wäre, es sich nicht um ein unzulässiges Thermofenster handelt und es jedenfalls an der Sittenwidrigkeit fehlen würde (OLG München, Beschluss vom 29.09.2020 - 8 U 201/20).